Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

für den Verkauf von Eintrittskarten (Einzel- und Dauerkarten), VIP- und Werbepaketen und Stadionordnung für den Besuch von Spielen der Heilbronner Falken GmbH & Co. KG.

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen und die Stadionordnung für den Besuch von Spielen der Heilbronner Falken GmbH & Co. KG sind wesentliche Inhalte des Vertrages über den Kauf von Dauerkarten, Einzelkarten, sonstigen Zugangsberechtigungen oder Werbepaketen, die der Heilbronner Falken GmbH & Co. KG erteilt werden.

§ 1 Geltungsbereich

Grundlage der Stadionordnung sind die Hallenordnung des Eisstadion Heilbronn sowie die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Heilbronner Falken GmbH & Co. KG, die der Karteninhaber anerkennt. Im Fall der Weitergabe der Karten verpflichtet sich der Karteninhaber, auf die Geltung der Hallenordnung sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinzuweisen.

§ 2 Vertragsschluss/Karteninhaberschaft

a) Die Heilbronner Falken GmbH & Co. KG veräußern Tages – oder Dauereintrittskarten oder Berechtigungsausweise im Sinne von § 4 c) zu den von ihr veranstalteten Heimspielen nur auf der Grundlage dieser AGB.

b) Der Vertragsschluss kommt bei dem Kauf von Tageskarten, sofern der Besteller die Karte/n nicht in den Verkaufsstellen erwirbt, mit Eingang der Kartenbestellung auf postalischem oder elektronischem Weg bei der Heilbronner Falken GmbH & Co. KG zustande, sofern die Heilbronner Falken GmbH & Co. KG die Bestellung nicht unverzüglich zurückweist. Der Verkauf erfolgt gegen Vorkasse; der Vertragsschluss steht unter der auflösenden Bedingung der Zahlung der bestellten Karte/n. Im Falle der Bestellung von Dauerkarten kommt der Vertragsschluss mit Unterzeichnung des separaten Bestellformulars durch den Kunden zustande.

c) Im Internet oder mittels anderer Plattformen/Medien aufgeführte Kartenangebote sind nicht bindend; maßgeblich ist der Inhalt des jeweiligen Ticketvertrages.

d) Der Besteller hat keinen Anspruch auf Kartenverfügbarkeit und/oder Zuteilung des von ihm gewünschten Sitzplatzes oder Stehblocks.

e) Der Besteller sagt verbindlich zu, die Karte(n) ausschließlich für private Zwecke zu nutzen. Jeglicher gewerblicher und kommerzieller Weiterverkauf der erworbenen Karten/n ohne vorherige Zustimmung durch den Veranstalter ist verboten. Insbesondere ist untersagt

  • Karten bei Internetauktionshäusern zum Verkauf anzubieten;
  • im Rahmen einer privaten Weitergabe die Karte/n zu einem höheren Preis als dem, der auf der/n Karte/n angegeben ist, zu veräußern;
  • Karte/n ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch die Heilbronner Falken GmbH & Co. KG zu Zwecken von Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk, Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets weiterzugeben oder zu verwenden.

f) Für jeden Verstoß gegen das vorgenannte Verbot zahlt der Kartenerwerber an die Heilbronner Falken GmbH & Co. KG eine Vertragsstrafe i.H.v. € 2.000.-. Die Heilbronner Falken GmbH & Co. KG behält es sich vor, den Kartenerwerber, der gegen das vorstehend aufgeführte Verbot verstößt, in Zukunft vom Kartenerwerb auszuschließen bzw. den entsprechenden Dauerkartenvertrag fristlos zu kündigen.

§ 3 Kartenversand; Onlineverkauf; Kosten

a) Übersendet die Heilbronner Falken GmbH & Co. KG dem Kartenerwerber auf seinen Wunsch Eintrittskarten, so trägt dieser das Versandrisiko. Die Heilbronner Falken GmbH & Co. KG ist weder in diesem Fall, noch bei Kartenverlust, zur Ersatzbeschaffung verpflichtet. Die Versandart obliegt der Heilbronner Falken GmbH.

b) Neben der Vorverkaufsgebühr wird bei zu versendenden Eintrittskarten eine Bearbeitungsgebühr / Versandkosten erhoben. Die Bearbeitungsgebühr fällt auch dann nur einmal an, wenn bei einem Bestellvorgang mehrere Eintrittskarten bestellt werden.

c) Bei Bestellungen und Verkäufen von Karte/n über das Internet, gelten zusätzlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners.

§ 4 Zugang zu den Veranstaltungen

a) Die gültige Tageskarte berechtigt zum Besuch des in der Eintrittskarte ausgewiesenen Heimspiels der Oberliga-Mannschaft der Heilbronner Falken im Eisstadion Heilbronn auf dem/den in der Eintrittskarte ausgewiesenen Sitzplatz/plätzen, bzw. Stehblock.

b) Die gültige Dauerkarte berechtigt zum Besuch aller vom jeweiligen Vertrag umfassten Heimspiele der Oberliga-Mannschaft der Heilbronner Falken im Eisstadion Heilbronn auf dem/den in der Eintrittskarte ausgewiesenen Sitzplatz / plätzen, bzw. Stehblock.

c) Der Zugang zu dem/n jeweiligen Spiel/en wird nur bei Vorlage einer gültigen Dauer – oder auf das ausgewiesene Heimspiel bezogenen Tageskarte oder eines sonstigen, von der Heilbronner Falken GmbH & Co. KG oder anderen hierzu Befugten ausgestellten Berechtigungsausweises gewährt. Besuchern mit ermäßigten Tages – oder Dauerkarten wird der Zugang zu den jeweiligen Veranstaltungen nur gewährt, wenn sie beim Einlass den Grund der Ermäßigung durch Vorlage von jeweils aktuellen Ausweisen und/oder Bescheinigungen nachweisen. Jeder Besucher ist verpflichtet, der Polizei oder dem Ordnungsdienst seine Eintrittskarte oder den Berechtigungsausweis jederzeit bis zum Verlassen des Arenabereiches vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen. Jeglicher Missbrauch der Verwendung der Eintrittskarten bzw. des Berechtigungsausweises ist untersagt und kann im Falle der Zuwiderhandlung den Entzug der Karte bzw. des Ausweises nach sich ziehen. Als Missbrauch ist jede nicht bestimmungsgemäße Benutzung oder Verwendung anzusehen.

§ 5 Regelung bei ermäßigten Karten

a) Ermäßigte Eintrittskarten (Tages – oder Dauerkarten) sind nicht übertragbar. Eine einmal gewährte Ermäßigung kann erneut nur gestattet werden, wenn der Besucher die Berechtigung zur Ermäßigung gegen Vorlage von jeweils aktuellen Ausweisen und/oder Bescheinigungen nachweist. Ausschlaggebend für die Gültigkeit einer Ermäßigung ist der Tag des Erwerbes der Dauerkarte/Tageskarte. Die Ermäßigung kann erneut nur gewährt werden, wenn der Besucher eine entsprechende aktuelle Berechtigung beim Kauf vorlegt.

b) Die Ermäßigungsstufe „Ermäßigt“ gilt für Rentner, Studenten, Auszubildende, Schüler, HEC-Mitglieder. Die Ermäßigungsstufe „Kind“ gilt für Kinder von 7 bis 13 Jahren (bei Tages- und Dauerkarten). Kinder bis einschließlich 6 Jahre haben freien Eintritt ohne Sitzplatzanspruch.

c) Nicht genannte Personengruppen erhalten keine Ermäßigungen.

§ 6 Eingangskontrolle

a) Jeder Besucher ist beim Betreten der Arena verpflichtet, dem Ordnungsdienst seine Eintrittskarte (Tages – oder Dauerkarte) oder den Berechtigungsausweis im Sinne von § 4 c) unaufgefordert vorzuzeigen und nach Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen. Jeder Besucher ist verpflichtet, sich bei Eintritt zu der Veranstaltung durch den Ordnungsdienst auf das Mitführen von verbotenen Gegenständen durch Abtasten der Bekleidung bzw. durch Benutzen eines Metalldetektors (oder anderer technischer Hilfsmittel) untersuchen zu lassen. Auf Anordnung ist dem Ordnungsdienst Einsichtnahme in mitgeführte Behältnisse zu gestatten. Die vorgenannten Untersuchungen sind auch im Arenabereich zu gestatten, wenn dies für die Sicherheit der Veranstaltung erforderlich ist.

b) Personen, die ihre Aufenthaltsberechtigung nicht nachweisen können oder wollen oder Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, können zurückgewiesen oder am Betreten der Arena gehindert werden.

c) Erkennbar alkoholisierte, erkennbar unter sonstigen Drogen stehende, vermummte und/oder mit auf rassistische, fremdenfeindliche oder rechtsradikale Einstellung hinweisende Kleidung versehene Personen können von der Veranstaltung ausgeschlossen.

§ 7 Verbote

a) Aus Sicherheitsgründen ist den Besuchern der Arena das Mitführen und Benutzen folgender Gegenstände untersagt:

  • alkoholische Getränke aller Art;
  • gefährliche Gegenstände wie Gasbehälter, pyrotechnische Artikel, Fackeln, Waffen jeder Art;
  • Gegenstände, die als Wurfgeschosse verwendet werden können, insbesondere Getränkebehältnisse wie Flaschen und Dosen;
  • Tiere
  • rassistisches, fremdenfeindliches und rechtsradikales Propagandamaterial;
  • Gegenstände, die durch ihre Brennbarkeit eine Gefährdung darstellen können (z.B.: Konfetti, Papierschnipsel sowie Großfahnen, deren Stange über 1,5 Meter ist und die aus leicht brennbarem Material bestehen)

Weiterhin ist es im Arenabereich verboten:

  • Gegenstände insbesondere in den Innenraum oder in der Zuschauerraum zu werfen;
  • Foto-, Film-, Video- und Tonbandaufnahmen zum Zwecke der kommerziellen Nutzung ohne Genehmigung des Veranstalters zu machen und/oder zu verwerten;
  • das Arenagelände in sonstiger Weise zu beschmutzen und hierzu geeignete Gegenstände wie Konfetti, Papierschnipsel sowie Papierrollen mitzubringen.

Die Heilbronner Falken GmbH & Co. KG sowie das beauftragte Ordnungspersonal können im Einzelfall das Mitführen von anderen nicht aufgeführten gefährlichen, sperrigen oder als Wurfgeschoss verwendbaren Gegenständen auf dem Arenagelände untersagen, soweit dies für die Sicherheit der Veranstaltung erforderlich ist. Den Anordnungen des Veranstalters und des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten.

c) Die Heilbronner Falken GmbH & Co. KG übt während ihrer Spiele im Eisstadion Heilbronn das Hausrecht aus. Sie ist daher berechtigt, Personen die sich selbst, andere oder den geordneten Ablauf der Veranstaltung gefährden, von der Veranstaltung auszuschließen. Wenn es die Sicherheitslage erfordert, ist jeder Besucher darüber hinaus verpflichtet, auf Weisung der Heilbronner Falken GmbH & Co. KG, der Polizei oder des Ordnungsdienstes andere als auf der Eintrittskarte vermerkte Plätze, auch in anderen Blöcken, einzunehmen.

§ 8 Sanktionen

a) Bei Zuwiderhandlung gegen die Verbote nach § 7 kann dem Besucher der Zutritt zum Arenabereich verweigert werden, der Besucher aus dem Arenabereich verwiesen werden sowie ein Hausverbot erteilt werden.

b) Das Recht zur Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt vorbehalten. Die Rechte des Inhabers des Hausrechts bleiben ebenfalls unberührt. Wiederholte und schwerwiegende Verstöße gegen die vorstehenden Bestimmungen können zum Verlust der Zutrittsberechtigung und/oder zum Hausverbot führen.

§ 9 Spieltermine, Spielausfälle und Spielabbruch

Die Heilbronner Falken GmbH & Co. KG übernimmt keine Gewähr für die Einhaltung der von dem Ligaträger veröffentlichten Spielpläne. Termine, Anfangszeiten und mögliche Spielverlegungen sind der Tagespresse, dem Rundfunk und insbesondere der Internet-Website der Heilbronner Falken GmbH & Co. KG (www.heilbronner-falken.de) zu entnehmen. Spielverlegungen, -ausfälle und -abbrüche führen weder zur Rückerstattung von Eintrittsgeldern noch zum Ersatz eines weitergehenden Schadens. Die Tageskarten für das ausgefallene Spiel behält im Falle seiner Neuansetzung Gültigkeit.

§ 10 Haftungsbeschränkung

a) Die Haftung der Heilbronner Falken GmbH & Co. KG für Sachschäden sowie Vermögensschäden, die nicht Folge der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sind, wird vorbehaltlich b) ausgeschlossen, soweit nicht eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung des Veranstalters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen, vorliegt.

b) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Heilbronner Falken GmbH & Co. KG nur bei Verletzung von Kardinalpflichten, jedoch summenmäßig beschränkt auf den Wert des aus der Eintrittskarte folgenden Nutzungsrechts. Bei Dauerkarten errechnet sich der Wert aus der rechnerischen Aufteilung des Dauerkartenpreises zu dem maßgeblichen Spiel, in dessen Zusammenhang wir die fahrlässige Pflichtverletzung begangen haben.

§ 11 Laufzeit von Dauerkartenverträgen

a) Ein Dauerkartenvertrag gilt jeweils für eine Saison (01.07.-30.06.) und verlängert sich nicht automatisch um eine weitere Saison.

§ 12 Verlust der (Dauer-)Eintrittskarten

Das Risiko des Verlustes von Eintrittskarten trägt grundsätzlich der Karten-Inhaber. Der Verlust der Dauerkarte ist unverzüglich der Heilbronner Falken GmbH & Co. KG zu melden. Die durch die Ausstellung von Ersatzkarten aufgrund von Verlust bzw. Beschädigung der Originalkarte anfallenden Kosten sind durch den Karten-Inhaber zu tragen.

§ 13 Kontakt

Bestellungen, Vertragsabschlüsse, Kündigungen, Rückfragen oder Beanstandungen sind an folgende Anschrift zu richten: Heilbronner Falken GmbH & Co. KG, Hospitalgrün 2, 74072 Heilbronn, Tel. 07131/6448110, info@heilbronner-falken.de

§ 14 Schlussklausel

a) Gegen die Speicherung und Verwendung personenbezogener Daten, soweit dies im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig ist, erhebt der Besteller keine Einwände (§ 28 Bundesdatenschutzgesetz).

b) Sollten einzelne Punkte dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages sowie die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge betreffend des internationalen Warenkaufs, CISG.

c) Alleiniger Erfüllungsort ist Heilbronn. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenen Streitigkeiten der ausschließliche Gerichtsstand Heilbronn.